Die zweite Wende in Europa

Aufbruch zur Selbstbestimmung
Reihe: Politik und Gesellschaft
192 Seiten, Taschenbuch (Paperback)
EUR 14,90 · ISBN 978-3-8280-2633-9

Nachkriegszeit

Deutschland wurde, soweit noch nicht geschehen, vollständig besetzt. Das Deutsche Reich wurde für aufgelöst erklärt und eine deutsche Staatlichkeit suspendiert. Ein „Alliierter Kontrollrat“ setzte sich an die Stelle einer deutschen Regierung und erließ Gesetze. Das Reichsgebiet wurde aufgeteilt. Die vier Besatzungszonen von USA, England, Frankreich und der Sowjetunion stellten das Gebiet dar, das von da an als Deutschland bezeichnet wurde, nachdem Österreich ausgegliedert, Preußen aufgelöst und die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt worden waren, einer Vorstufe der nachfolgenden Annexion von ca. 160.000 km² des deutschen Staatsgebietes. Diese territorialen und andere Maßnahmen waren von Stalin, Roosevelt und Churchill in drei Konferenzen in Teheran, Jalta und Potsdam vorbereitet und entschieden worden. Was dort beschlossen wurde, stand ganz im Geiste des späten 19. Jahrhunderts bzw. Assyriens: Es wurde kein Fundament für einen dauerhaften Frieden in Europa gesucht, sondern die „Ausschaltung“ eines Landes, das den Machtambitionen der USA und der Sowjetunion im Wege stand und das seit jeher mit anderen europäischen Mächten um Einfluß konkurrierte. In der öffentlichen Begründung der alliierten „Maßnahmen“ gegen Deutschland wurde freilich die Beseitigung des NS-Regimes in den Vordergrund geschoben und eine Gleichsetzung von Land und Regime praktiziert. Ein Friedensvertrag konnte nicht geschlossen werden mit der Begründung, es gebe kein Reich und keine deutsche Regierung, mit der man ihn abschließen könnte, aber der Kriegszustand galt weiter; das wirkte nicht sehr schlüssig, gegen wen war er denn gerichtet, wenn es keinen deutschen Staat mehr gab, gegen das Volk? Die Siegermächte haben einen Zustand in Deutschland geschaffen, den es so nicht hätte geben dürfen: Sie haben einem besiegten Land die eigene Stimme genommen, sie haben sich selbst durch Aneignung der Regierungsfunktion die Verfügungsgewalt über das ganze Land verschafft und es damit der völligen Willkür und Ausplünderung ausgesetzt, ganz abgesehen von der millionenfachen Verletzung von Menschenrechten, vornehmlich im östlichen Teil des Landes, und den eindeutigen Verstößen gegen das Völkerrecht. Unter diesen Umständen mußte den Deutschen eine Unterscheidung zwischen ausschaltender Zerstörung des Landes und Befreiung schwer fallen, denn das Verhalten der Alliierten ließ sich nur aus einer Gleichsetzung von NS-Regime, Deutschland und dem deutschen Volk erklären, also aus der Übertragung eines berechtigten Teilurteils auf ein Kollektivurteil, das offenbar den NS-Slogan „Ein Reich, ein Volk, ein Führer“ als Tatsache ansah und diesen Propagandaspruch als Vorwand für ihr Vorgehen benutzte.

Es ist zu bezweifeln, ob ein Trio von drei Staatsmännern, von denen mindestens einer der Massenvernichtung von Menschen zu bezichtigen ist, jemals befugt gewesen wäre, ohne internationale Kontrolle so weitreichende Beschlüsse zu fassen, welche die Entrechtung eines ganzen Volkes und unfaßbare politische und ethnische Veränderungen des mittelosteuropäischen Raumes durch Massenvertreibungen und Annexionen zum Ziel hatten, und dafür den Rang von Völkerrecht zu beanspruchen.

Die auf dieser Grundlage auf dem ehemaligen Reichsgebiet eingesammelte Beute war unermeßlich: Ca. 160.000 km² der Fläche Deutschlands, also ca. 30 %, wurden von Polen und der Sowjetunion annektiert, samt allem Inventar von Infrastruktur, Industrieanlagen, Bodenschätzen, Städten, Dörfern und der persönlichen Habe der vertriebenen deutschen Bevölkerung sowie den historischen Denkmälern unter Verfälschung ihrer geschichtlichen Herkunft und Bedeutung. Außerdem wurde auch der größte Teil der deutschen Minderheiten aus Osteuropa vertrieben, insgesamt ca. 15 Millionen Betroffene. Die Sieger bemächtigten sich des Fundus deutscher Technologie, zwangen oder lockten deutsche Wissenschaftler in ihre Dienste, verboten aber den Deutschen die Weiterentwicklung auf wichtigen technisch-wissenschaftlichen Gebieten. Demontage und Abtransport ganzer Industrieanlagen vernichteten Arbeitsplätze bei millionenfacher Arbeitslosigkeit. Die Sowjets transportierten aus ihrer Besatzungszone massenweise Kunst- und Wertgegenstände ab, die später als Beutekunst zum Eigentum Rußlands erklärt wurden (soweit sie nicht doch zurückgegeben wurde). Außerdem sicherten sie sich die Ausbeutung der Uranvorkommen im Erzgebirge und Frankreich die der saarländischen Kohlevorräte.

Dies alles und beschlagnahmte immaterielle Güter sind kaum bezifferbar und bewertbar. In den Vereinigten Staaten gab es eine Strömung, die auf eine völlige Ausschaltung Deutschlands als europäischer Industriestaat hinarbeitete. Vom US-Finanzminister Morgenthau veranlaßt und vom Präsidenten Roosevelt zunächst gebilligt, sah der Plan noch weitergehende Gebietsabtrennungen (linksrheinisch), eine endgültige Aufteilung in einen Nord- und einen Südstaat vor sowie eine vollständige Demontage von Industrie- und Bergwerksanlagen, was eine Umwandlung Deutschlands in einen Agrarstaat bedeutet hätte. Neben hohen Reparationsleistungen sollten die Deutschen Zwangsarbeit im Ausland leisten, Kriegsverbrecher sollten ohne Verfahren liquidiert und Auslandsvermögen enteignet werden. Roosevelt mußte sich später unter öffentlichem Druck von diesem sogenannten „Morgenthau-Plan“ distanzieren, und seine Nachfolger sind von dieser Art von Vernichtungswillen abgekommen. Der Morgenthau-Plan zeigt zweierlei: Welche Haßzustände Hitlers Wahnsinnstaten hervorrufen konnten und wie leicht sich auch damals schon führende US-Politiker unter dem Eindruck unverstandener Verhältnisse von rechtswidrigen Kollektivmaßnahmen leiten ließen. Die Vorstellungen des Morgenthau-Planes weisen auf eine Nähe zu den Vernichtungsphantasien Hitlers und Stalins hin.

Das Ergebnis von 1945 bedeutete, daß die Deutschen auf ein wesentlich verkleinertes Territorium verwiesen wurden, das großflächig zerstört war und kaum Überlebensperspektiven für einen erheblichen Teil der um Millionen vergrößerten Bevölkerung eröffnete. Die Vernichtungsschritte der Alliierten gegen die deutsche Zivilbevölkerung und ihr Land vor Kriegsende und die Zerstückelung, Ausraubung und Entrechtung des Landes nach Kriegsende haben sich den Deutschen zunächst als das an ihnen begangene Unrecht aufgeprägt und konnten keinen Befreiungsjubel auslösen, wie es sich spätere Politologen gewünscht hätten. Hinzu kommt, daß NS-Verbrechen zwar bald nach Kriegsende bekannt wurden, aber das Ausmaß der Ungeheuerlichkeiten, die dieses Regime verübte, kam erst nach und nach ans Licht. Deshalb ist es wohl berechtigt, von einer doppelten Verletzung des Rechtsgefühls der Deutschen zu sprechen, durch das erlittene und das zu verantwortende Unrecht. Dieser Urschock hat sich in die Psyche der Deutschen so fest eingeprägt, daß er noch in den nachgeborenen Generationen auch ohne eigene Kenntnis des ganzen Umfangs der damaligen Ereignisse nachwirkt. Diesem psychologischen Tatbestand wird kaum Beachtung gezollt (anders als bei Opfern des NS-Regimes). Den wesentlichen Beitrag zur Verengung der öffentlichen Kenntnisnahme nur der NS-Verbrechen haben die Alliierten selbst geleistet, indem sie in Deutschland die Pressefreiheit bezüglich alliierter Verbrechen einschränkten und für die neu geschaffenen Vereinten Nationen eine Behandlung der „Maßnahmen“ der Siegermächte gegenüber den Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges durch Art. 107 der Statuten der UN ausschlossen. Darauf und auf der nicht belegbaren Kollektivschuldthese beruht die bis heute einseitige Aufarbeitung der vergangenen Zeitgeschichte. Auf die deutsche Situation von 1945 paßt am besten die Charakterisierung durch den ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss: Wir sind vernichtet und erlöst. Die allgemeine Erleichterung über das Ende des Krieges und die Beseitigung des NS-Regimes wird man aber nicht in eine Befreiung ummünzen können, wie es später versucht wurde: Massenmord, Vertreibung, Ausraubung, Entrechtung und Diffamierung sind keine Merkmale der Befreiung. Bei Kriegsende lösten sich zwei Unrechtsmentalitäten ab: der wahnhafte Vernichtungswille des NS-Regimes und die Entmachtungs- und Beutesucht der Gegenseite, die nicht nur das Regime, sondern vor allem das Volk traf. Befreit konnten sich die noch lebenden Opfer der NS-Diktatur fühlen, die Deutschen waren von der Fortdauer der Diktatur erlöst. Die Alliierten haben die Chance einer wirklichen Befreiung der Deutschen verpaßt.

Die unmittelbare Nachkriegszeit von Mitte 1945 bis Mitte 1948 bot den Deutschen im Westen nur wenige Möglichkeiten der Erholung von Krieg und Diktatur. Die Versorgungslage war schlecht, in den meist zerstörten Stadtgebieten herrschten Hunger, Wohnungsnot und im Winter Brennstoffmangel. Es gibt keinen Überblick über die Zahl der Toten durch Hunger, Entbehrungen, Krankheit oder Verzweiflung in dieser Zeit. Aus der sowjetischen Besatzungszone begannen sich viele abzusetzen, es kann dort nicht besser gewesen sein. Die Trümmerfrauen räumten den Schutt des Krieges beiseite, für einen zügigen Wiederaufbau fehlten Material und Geld. Der Schulbetrieb kam überraschend schnell wieder in Gang; Volksschulen nahmen ihn schon im Sommer 1945 wieder auf, Gymnasien im Frühjahr 1946. Die Klassen waren überfüllt, die Lehrerschaft überaltert. Die Siegerstaaten nahmen sich vor, die Deutschen „umzuerziehen“, was für den Westen Deutschlands die Einführung einer Lizenzdemokratie unter Betonung „westlicher Werte“, für den Osten die Propagierung des sowjetischen Staatssozialismus bedeutete. Im Ergebnis lief das darauf hinaus, die Westdeutschen in die amerikanischen, die Ostdeutschen in die sowjetischen geopolitischen Pläne einzubeziehen. Darin kam zum Ausdruck, daß die Siegermächte sich nicht nur großenteils die materiellen Werte Deutschlands aneigneten, sondern auch die jeweilige Bevölkerung durch massive Propaganda zur Dispositionsmasse ihrer politischen Ziele machen wollten.

Die Notwendigkeit, die Gemeinden funktionsfähig zu halten, ließ bald nach der Niederlage auf lokaler Ebene politische Gruppierungen entstehen, deren unterschiedliche ideelle Ausrichtung sie zu Keimzellen der späteren Parteien werden ließen, zu denen sie sich nach und nach überregional zusammenschlossen. Zeitungen und Rundfunksender wurden von den Besatzungsmächten an ihnen genehme Publizisten lizenziert, das bedeutete, daß offene Kritik an den Besatzern nicht geübt werden konnte.

Die Entnazifizierung von Staat und Gesellschaft war ein durchaus notwendiges Erfordernis dieser Nachkriegszeit; zu überdeutlich ist klar geworden, daß der NS-Staat nicht nur eine ideologische Meinungsdiktatur dargestellt und sich des Verbrechens eines Angriffskrieges schuldig gemacht hatte, vielmehr kam eine überlange Liste finsterster Menschheitsverbrechen zum Vorschein, vom Massenmord an Juden, Sinti und Roma und anderen Minderheiten, von einem KZ-System mit Zwangsarbeit und Folter, von Ermordung Behinderter, von grausamen medizinischen Versuchen an Menschen und einer Unzahl von Einzeltaten der vom Regime eingesetzten Schergen. Für die Aufklärung dieser Tatbestände und die Bestrafung der Täter und Verantwortlichen durfte es keine Ausrede und keine Vertuschung geben. Der notwendigen Klärung war allerdings nur ein beschränkter Erfolg beschieden. Im Chaos der Nachkriegszeit konnten sich viele der tatsächlich Verantwortlichen ins sichere Ausland (Südamerika) absetzen oder unter falschem Namen untertauchen. Die Besatzungsmächte zögerten nicht, Belastete unter ihren Schutz zu nehmen, wenn diese ihnen nützliche Dienste erweisen konnten. Die Nürnberger Prozesse, die eine Reihe von Hauptschuldigen der obersten NS-Leitung aburteilten, gerieten in die Kritik, weil die Siegerstaaten zu Recht ähnlicher Verbrechen zu bezichtigen waren wie die Angeklagten, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, und deshalb nicht gerade für ein Wächteramt des Rechts geeignet erschienen. In diesem Zusammenhang geht es nicht darum, die persönliche Qualifikation der dort tätigen Richter zu bezweifeln, sondern darum, daß den Deutschen und der Welt ein unzutreffendes Bild von den moralischen Unterschieden der Kriegsparteien gezeichnet wurde: auf der Anklagebank die Verbrecher (deren Aburteilung in Deutschland kaum auf Bedauern stieß) und ein kollektiv schuldiges Volk, am Richtertisch die Mächte von Recht und Gerechtigkeit, unter ihnen Vertreter des Stalin-Regimes. Das überzeugte nicht, zu viele Deutsche hatten diese Mächte ganz anders kennengelernt. Damals wurde der falsche Schein erzeugt, als sei ein finsteres, gefährliches Volk unter Kontrolle gebracht worden, das nur durch Entwaffnung und Umerziehung von der Anstiftung weiteren Unheils abgehalten werden konnte. Ein Urteil der Geschichte war das sicher nicht, aber es war insofern erklärbar, als zwei Großstaaten nach Weltmacht strebten, auf dem Weg dahin zwar das NS-Schandsystem beseitigten, aber eine konstruierte deutsche Kollektivschuld brauchten, um ihr eigenes Vorgehen gegen Deutschland und seine Bevölkerung zu rechtfertigen. Dies ist keine spätere Projektion auf die Nachkriegsverhältnisse, vielmehr wurde eine kollektive Entnazifizierung als moralische Heuchelei empfunden, da sie der deutschen Gesellschaft keine Klarheit darüber verschaffte, wo die Grenzlinie zwischen krimineller und eigenverantwortlicher Beteiligung an NS-Verbrechen und einem durch die Diktatur geschaffenen Zwangssystem lag, das jeden einzelnen dem Dilemma aussetzte, daß er einer Diktatur diente, ohne wirklich beurteilen zu können, wann er seine Pflicht tat und wann er an einem Unrechtstatbestand mitwirkte. Die Überprüfung der Mitglieder der NSDAP durch sogenannte „Spruchkammern“ konnte wegen der großen Zahl der Betroffennen (8,5 Millionen 1945) und der mitunter nicht qualifiziert besetzten Kammern zu keinem wirksamen Filter für die Schulderkennung werden. Spätere Verfahren gegen aufgegriffene Einzeltäter führten oft nicht zu angemessener Bestrafung, da der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit mehr Täterschutz gewährte, als man sich in solchen Fällen gewünscht hätte. Das mag u. a. daran gelegen haben, daß im Chaos der Nachkriegsjahre nicht immer die nötigen Beweise greifbar waren. Manche Richter glaubten allerdings aus einem falsch verstandenen Gemeinschaftsgeist, über vorliegende Schuld leichtfertig hinwegsehen zu können, aber die Nachkriegszeit pauschal als „postfaschistisch“ im alten Geist verharrend zu bezeichnen, das ist das Urteil derer, die die NS-Zeit nicht erlebt und sie unter dem Aspekt einer späteren Ideologie, aber nicht unter dem einer Tatsachenwertung betrachtet haben. Die unfruchtbare und ungerechte Kollektivschulddebatte hätte vermieden werden können und müssen, wenn die deutsche Justiz und die deutschen Medien eindeutige Merkmale und Grenzlinien für bestehende Mitschuld einzelner an NS-Verbrechen festgelegt hätten. Die später eingeführte Maßregel, sogenannte „Holocaustleugner“ ins Gefängnis zu stecken, wirkt ungeheuer hilflos und unsouverän. Warum schickt man sie nicht nach Auschwitz und verlangt von ihnen den Nachweis des Verbleibs der Verschwundenen?

Natürlicherweise gab es nach 1945 noch ein patriotisch-nationales Denken bei den Deutschen, denn einen seit langem vorherrschenden Zeitgeist, der auch bei den Nachbarn der Deutschen in Europa weiter dominierte, kann man nicht abschalten wie eine elektrische Lampe. Dagegen haben die ständige Vermengung von NS-Verbrechen, Kritik am übermächtigen Staat, an Mitläufertum und ungerechtfertigten Kollektivschuld-Unterstellungen mit der Zeit nur bewirkt, daß ein gesundes Verhältnis zum eigenen Land abstarb. Im übrigen muß man der Nachkriegszeit zugestehen, daß sich die Menschen vor allem mit anderen Dingen befaßten als mit der „Aufarbeitung der Vergangenheit“, wie es spätere Moralisten gerne gesehen hätten. Wer sich ein wirklichkeitsnahes Bild von den damaligen Zuständen machen will, muß berücksichtigen, daß ein großer Teil der Bevölkerung hungerte, keine feste Wohnung besaß, zum Teil in den Kellern zerbombter Häuser hauste, daß Familien auseinandergerissen waren und das ganze soziale Leben gelähmt war. Der Zustrom der Vertriebenen veränderte den Charakter ganzer Regionen, die Bewegungsfreiheit der Menschen war weitgehend auf ihren Aufenthaltsort beschränkt, und vor allem lastete auf ihnen die Aussichtslosigkeit, daß sich dieser Zustand auf absehbare Zeit bessern könnte. Dazu kam die millionenfache Ungewißheit über den Verbleib von Angehörigen, die an der Front oder in den Vertreibungsgebieten verschollen waren. Nur nach und nach konnte ein etwaiger Überblick über alle erlittenen Verluste gewonnen werden; das Schicksal des Landes war bald erkennbar, Einzelschicksale blieben dagegen oft lange ungeklärt.

Die nackte Not zwang viele, sich der Beschaffung der täglichen Nahrung zu widmen, sei es auf den allerorts aufblühenden Schwarzmärkten, wo noch vorhandene Wertgegenstände gegen Brot oder Wurst einzutauschen waren, oder auf Betteltouren zu den nächstgelegenen Bauernhöfen. Kleidungsstücke, insbesondere Winterkleidung, mußten erworben werden, da viele Ausgebombte und Vertriebene (insgesamt viele Millionen) nur das besaßen, was sie gerade anhatten. Dabei konnte man auf selbstlose Spendenbereitschaft, aber auch auf krassen Egoismus derer stoßen, die ungeschädigt aus dem Krieg weggekommen sind. Der Kölner Kardinal Frings erteilte Kohledieben, die sich vor dem Erfrieren schützen wollten, eine Art Generalabsolution und stieg damit in die höchste Stufe der Beliebtheitsskala auf. Viele sammelten Zigarettenkippen von den Straßen auf, um sich ein paar restliche Züge zu verschaffen, das Ergattern einer ganzen Zigarette von einem Besatzungssoldaten konnte die Grundlage für ein Schwarzmarktgeschäft bilden. Die aus der Kriegs- oder Zwangsarbeitsgefangenschaft entlassenen Ausländer besserten mitunter ihre Rationen durch bewaffnete Überfälle auf Bauernhöfe auf, die blutig enden konnten.

Die NS-Führung glaubte offenbar, die Deutschen würden nach der Besetzung des Landes gegen die fremden Truppen einen Partisanenkrieg eröffnen; doch es kam mangels Bedürfnis zu fast keinen „Wehrwolf“-Aktionen. Daran hätten die Siegermächte erkennen können, daß sie weder eine Widerstandsbewegung zu befürchten hatten noch den Deutschen durch eine damals belächelte „Umerziehung“ eine gefährliche Mentalität austreiben mußten, die es so gar nicht gab. Wahrscheinlich gehörte das zum Ritual der Demütigung eines besiegten Landes oder es war eher das Zeichen einer völligen Unkenntnis der hiesigen Sachlage. Zu dieser Art von „psychologischer“ Zermürbung ist wohl auch die Verhängung einer dreijährigen Periode von Hunger und äußerster Unterversorgung zu rechnen, die es bis 1948 noch durchzustehen galt.